Montag, 26.7.2021
Keine Nachgewährung von Urlaubstagen bei Corona-Quarantäne

Ein Arbeitnehmer, der wegen einer Infektion mit dem Coronavirus während seiner Urlaubszeit in Quarantäne musste, hat keinen Anspruch auf Nachgewährung der in Absonderung verbrachten Urlaubstage. Dies gilt laut einem Urteil des Arbeitsgerichts Bonn zumindest dann, wenn der Arbeitnehmer keine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorgelegt hat, denn dann sind die Voraussetzungen von § 9 BUrlG für die Nachgewährung von Urlaubstagen nicht erfüllt.

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