Freitag, 3.9.2021
Keine Auskunftspflicht des Notars bei Anfragen "ins Blaue hinein"

Ein Notar muss nur Ausfertigungen konkret benannter Urkunden übergeben. Laut Bundesgerichtshof ist er nicht verpflichtet, Auskunft über alle Verfahren zu erteilen, an denen eine bestimmte Person beteiligt war oder Abschriften all dieser Geschäfte zu fertigen. Dies gelte auch gegenüber einem Nachlassinsolvenzverwalter – der Gesetzgeber habe keine besondere Mitwirkungspflicht des Notars im Insolvenzverfahren vorgesehen.

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