Mittwoch, 25.5.2022
Keine Urheber-Nachvergütung für Europa-Abbildung auf Geldscheinen

Der Urheber des Bildes von Europa, das auf allen Euro-Banknoten in abgewandelter Form verwendet wird, kann keine Vergütung nach dem Urhebergesetz für die Nutzung verlangen. Dies hat das Landgericht Frankfurt am Main mit einem am Mittwoch veröffentlichten Urteil entschieden. Die Darstellung auf den Euro-Scheinen unterscheide sich so sehr von dem Werk des Klägers, dass es sich um ein selbstständiges, neues Werk handele.

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