Einer Tagesmutter, die Kinder zeitweise einer dritten Person zur Betreuung anvertraut, um den Hund auszuführen, darf die Tagespflegeerlaubnis entzogen werden. Das hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster mit einem am Dienstag ergangenen Eilbeschluss klargestellt. Die Pflegeperson habe ihre Aufsichtspflichten verletzt und besitze nicht die erforderliche Eignung für die Kindertagespflege, heißt es in der Begründung des Gerichts.
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