Mittwoch, 14.12.2022
Bankgebühr für Errechnen der Vorfälligkeitsentschädigung unzulässig

Eine Bank darf für das Errechnen der Höhe einer Vorfälligkeitsentschädigung im Fall der vorzeitigen Rückführung eines Darlehens kein gesondertes Entgelt verlangen. Dies hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Es handele sich um eine vertragliche Nebenpflicht der Bank gegenüber dem Verbraucher. Die beklagte Bank müsse daher die Verwendung einer Klausel, mit der 100 Euro für die Errechnung verlangt wurden, unterlassen.

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