Die Verhängung einer Geldbuße gegen ein Nachfolgeunternehmen für Taten des Vorgängers verletzt nicht das strafrechtliche Rückwirkungsverbot. Der Bundesgerichtshof bestätigte dies für den Fall der Verschmelzung von Firmen nach Inkrafttreten des § 30 Abs. 2a OWiG, obwohl die Tat bereits früher begangen worden war. Es handle sich um eine bloße "Überleitung" des auf dem Vorunternehmen lastenden Bußgelds.
Mehr lesenAm 18.06.2020 sind die Justizminister der unionsgeführten Bundesländer zu ihrer turnusmäßigen Koordinierungsrunde zusammengekommen. Themenschwerpunkte des Treffens in Düsseldorf waren die Erfahrungen des Justizvollzugs in der Corona-Pandemie, Strafschärfungen und weitere Anpassungen im Sexualstrafrecht, der Referentenentwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Unternehmenskriminalität des Bundesjustizministeriums sowie der Schutz von Verbrauchern bei online geschlossenen Dauerschuldverhältnissen.
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