Donnerstag, 1.4.2021
Familie ließ kranke Tochter sterben - BGH hebt Limburger Urteil auf

Der Fall einer jungen Frau mit Downsyndrom, der die Familie beim Sterben an Insulinmangel zusah, ohne Hilfe zu holen, muss noch einmal neu verhandelt werden. Der Bundesgerichtshof hob am Mittwoch die Verurteilung der Eltern zu jeweils zwei Jahren Haft auf Bewährung auf. Auch der Freispruch für die Schwester der Toten hatte keinen Bestand. Das Landgericht Limburg habe sein Urteil nicht ausreichend begründet, bemängelten die Karlsruher Richter.

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