Donnerstag, 30.3.2023
Kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von Unterlagen Helmut Kohls

Eine Journalistin ist mit ihrer Klage auf Zugang zu sämtlichen amtlichen Unterlagen des ehemaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl endgültig gescheitert. Laut Bundesverwaltungsgericht durfte das Bundeskanzleramt die Suche ausnahmsweise verweigern, da mit ihr ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand verbunden war. Zudem bestehe kein Anspruch auf Wiederbeschaffung von bei der Behörde im Antragszeitpunkt nicht mehr vorhandenen Unterlagen.

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