Donnerstag, 3.9.2020
Steuerminderung für Unterhalt eines Kindes unabhängig von Einkommen dessen Lebenspartners

Leistungen von Eltern für den Unterhalt ihres in Ausbildung befindlichen Kindes, für das kein Anspruch auf Kindergeld mehr besteht, sind im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge als außergewöhnliche Belastungen steuermindernd zu berücksichtigen. Lebt das Kind zusammen mit einem Lebensgefährten, der über ausreichendes Einkommen verfügt, wird der Höchstbetrag laut Bundesfinanzhof deswegen nicht gekürzt.

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