Mittwoch, 30.3.2022
Teilamputation des Fußes wegen sich entzündender Blase bei Diabetes-Erkrankung keine Unfallfolge

Hat sich ein Fischer bei der Ausübung seiner Tätigkeit eine Blase am Fuß zugezogen, in deren Folge eine Teilamputation des Fußes erforderlich wird, so stellt die Amputation dann keine Unfallfolge dar, wenn die Blase nur der (austauschbare) Auslöser für die Entzündung des Fußes war, die auf eine Diabetes-Erkrankung des Fischers zurückzuführen ist. Dies geht aus einem Urteil des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg hervor.

Mehr lesen