Freitag, 17.3.2023
Schadensminderungspflicht beim Bemühen um Arbeitsstelle

Wird eine Unfallgeschädigte vom Arbeitsamt für nicht mehr vermittlungsfähig gehalten, kann von ihr keine Eigeninitiative zur Arbeitsaufnahme erwartet werden und sie muss auch keine Bemühungen darlegen. Verstößt sie jedoch gegen die Schadensminderungspflicht, sind laut Bundesgerichtshof die erzielbaren (fiktiven) Einkünfte auf den Schaden anzurechnen. Eine quotenmäßige Anspruchskürzung komme aber generell nicht in Betracht.

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