Über die Verpflichtung des Deich- und Hauptsielverbands Eiderstedt zu Schadensbegrenzungs- und Sanierungsmaßnahmen wegen der Schädigung der Trauerseeschwalbe im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss vor dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht erneut verhandelt werden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag klargestellt und dabei auf eine zuvor ergangene Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Union verwiesen.
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