Das Umschlagsverbot für Kernbrennstoffe in den Häfen der Freien Hansestadt Bremen ist unwirksam. Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 07.12.2021 die diesbezügliche Vorschrift des Bremer Hafenbetriebsgesetzes für verfassungswidrig erklärt, weil der Hansestadt die Gesetzgebungskompetenz für den Erlass eines solchen Verbots fehle. Die Bremer Umweltsenatorin Maike Schaefer (Grüne) bedauerte die Entscheidung.
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