Donnerstag, 29.10.2020
Ermäßigter Umsatzsteuersatz für Techno- und House-Konzerte

Eintrittserlöse für Techno- und House-Konzerte sind als Erlöse aus "Konzerten vergleichbare(n) Darbietungen ausübender Künstler" steuersatzermäßigt, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines Durchschnittsbesuchers den eigentlichen Zweck der Veranstaltung darstellen. So entschied mit Urteil vom 10.06.2020 der Bundesfinanzhof.

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