Freitag, 29.7.2022
Geldstrafe für illegalen Abriss Münchner Uhrmacherhäusls

Für den illegalen Abriss des denkmalgeschützten Münchner Uhrmacherhäusls ist der Käufer des Hauses wegen gemeinschädlicher Sachbeschädigung und Nötigung. zu einer Geldstrafe von 250 Tagessätzen à 530 Euro, insgesamt 132.500 Euro, verurteilt worden. Das Amtsgericht München sah es als erwiesen an, dass er einen Bauunternehmer damit beauftragte, das Haus 2017 mit einem Bagger absichtlich zu zerstören, damit es danach abgerissen werden kann. 

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Mittwoch, 15.9.2021
Giesinger "Uhrmacherhäusl" muss teilweise wieder aufgebaut werden

Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München hat die Anordnung der Stadt München zur Wiederherstellung des Giesinger "Uhrmacherhäusls" überwiegend bestätigt. Das Gebäude war im Jahr 2017 illegal abgerissen worden. Selbst wenn das zerstörte Einzelbaudenkmal nicht wieder aufgebaut werden könne, trage ein die Lücke schließender angepasster Neubau zum Erhalt des denkmalgeschützten Ensembles "Feldmüllersiedlung" bei, so das Gericht.

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