Donnerstag, 4.3.2021
Tödlicher Stoß auf Berliner U-Bahn-Gleis muss neu verhandelt werden

Der Bundesgerichtshof hat das Urteil des Berliner Landgerichts zu einem tödlichen Stoß auf ein U-Bahn-Gleis aufgehoben. Damit hatten die Revisionen der Staatsanwaltschaft und der Nebenklägerin Erfolg. Der BGH beanstandete die Begründung, mit der das LG den Tötungsvorsatz des Angeklagten abgelehnt hatte. Die Sache muss nun neu verhandelt und entschieden werden. Die Revision des Angeklagten blieb erfolglos.

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