Dienstag, 31.5.2022
Courtage zurück bei doch nicht so "idyllischem Wohnen"

Der Käufer eines Grundstücks kann den Kaufvertrag wegen Täuschung anfechten, wenn ihm der Verkäufer in wesentlichen Punkten falsche Versprechungen gemacht hat, etwa wenn sich das beworbene "Idyllische Wohnen" als Täuschung entpuppt. In diesem Fall verliert auch die Immobilienmaklerin ihren Anspruch auf die Maklercourtage, und zwar auch dann, wenn sie nichts von der Täuschung wusste, entschied das Landgericht Frankenthal in einem heute veröffentlichten Urteil.

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