Ein Bewerber, bei dem wegen des konkreten Inhalts und der Ausgestaltung seiner (nicht sichtbaren) Tätowierung Zweifel an der Verfassungstreue bestehen, hat keinen Anspruch auf Einstellung als Polizeibeamter. Dies entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in einem Eilrechtsschutzverfahren. Der Dienstherr habe bezweifeln dürfen, dass der Bewerber die dienstlichen Aufgaben nach den Grundsätzen der Verfassung wahrnehmen werde.
Mehr lesenEin Bewerber für den Polizeivollzugsdienst, der sich neben weiteren Motiven auch ein Skelett einschließlich Totenkopf auf seinen Oberarm hat tätowieren lassen, darf unter Berücksichtigung der von ihm hierzu gegebenen Erläuterung nicht mit der Begründung zurückgewiesen werden, die Tätowierung lasse auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 14.09.2021 entschieden.
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