Mittwoch, 17.3.2021
Bei mehreren Arbeitsverträgen mit demselben Arbeitgeber Gesamtbetrachtung für Mindestruhezeit maßgeblich

Hat ein Arbeitnehmer mit demselben Arbeitgeber mehrere Arbeitsverträge geschlossen, gilt die tägliche Mindestruhezeit für die Verträge zusammen genommen und nicht für jeden der Verträge für sich genommen. Dies hat der Europäische Gerichtshof entschieden. Die Mindestruhezeit könnte nicht gewährleistet werden, wenn sie für jeden Vertrag getrennt geprüft würde.

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