Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat dem Antisemitismusbeauftragten des Landes Baden-Württemberg bestimmte Twitter-Äußerungen über das Blogportal "Achse des Guten" in einem Eilverfahren verboten. Die beiden Äußerungen "Viele Autoren vertreten rassistische & demokratiefeindliche Positionen" und "Die Finanzierung von Verschwörungsmythen durch die Wirtschaft muss dringend ein Ende haben" verletzten die Portalbetreiberin in Grundrechten.
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