Donnerstag, 14.5.2020
TVöD: Keine starren Grenzen für Tarifmerkmal der "Großen Station" an psychiatrischer Klinik

Eine "Große Station" im Sinn des Tätigkeitsmerkmals des TVöD/VKA liegt zwar regelmäßig nur dann vor, wenn der Stationsleitung mehr als 12 Vollzeitkräfte fachlich unterstellt sind. Es gebe jedoch keine starren Grenzwerte für das Tarifmerkmal, sodass auch bei weniger Fachkräften zu prüfen sei, ob sich die Station ihrer Struktur nach aus anderen Gründen als "groß" im Tarifsinn darstelle, entschied das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 13.05.2020.

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