Das tschechische Verfassungsgericht hat das im Februar beschlossene Corona-Pandemiegesetz in entscheidenden Teilen für verfassungskonform erklärt. Das teilte ein Sprecher des Gerichts mit Sitz in Brünn (Brno) gestern mit. Das Gesetz ermöglicht es dem Gesundheitsministerium, zur Bekämpfung der Corona-Pandemie unter anderem Geschäfte zu schließen, öffentliche Veranstaltungen zu verbieten und den Schulbetrieb einzuschränken.
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