Dienstag, 7.12.2021
Korrektur-OP neugebildeter Vagina einer Frau mit Transidentität in Urologie

Für die medizinische Behandlung einer Frau mit Transidentität kann auch nach Abschluss einer geschlechtsangleichenden Mann-zu-Frau-Operation die ursprüngliche biologische Einordnung der Patientin maßgeblich sein. Dies hat das Sozialgericht Berlin entschieden und der Vergütungsklage eines Krankenhauses stattgegeben, das die Vagina einer Frau mit Transidentität in seiner Fachabteilung für Urologie nachoperiert hatte.

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