Mittwoch, 4.5.2022
Verurteilung wegen zweifachen Totschlags in Prozess ohne Leichen rechtskräftig

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Ehemannes wegen der Tötung seiner Ehefrau und seiner Stieftochter zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 14 Jahren und sechs Monaten bestätigt. Er verwarf mit Urteil vom 04.05.2022 die Revisionen gegen das Urteil des Landgerichts München I. Das LG habe sich trotz fehlender Leichen fehlerfrei von einem Tötungsgeschehen und von der Täterschaft des Ehemannes überzeugt.

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Dienstag, 30.11.2021
Vater wegen Totschlags an Baby zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt

Das Landgericht Wiesbaden hat einen 23 Jahre alten Vater wegen Totschlags an seinem Baby zu neuneinhalb Jahren Haft verurteilt. "Es kann keinen Zweifel daran geben, dass der Angeklagte seine Tochter getötet hat", sagte die Vorsitzende Richterin der Schwurgerichtskammer am Montag bei der Urteilsverkündung. Zentraler Beweis sei das Obduktionsgutachten gewesen. "Schlimmste Misshandlungen" habe dieses dokumentiert.

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Donnerstag, 28.10.2021
Fast vier Jahre Haft für 22-Jährige nach Tötung ihres Neugeborenen

Das Landgericht Köln hat eine 22 Jahre alte Frau aus Kerpen bei Köln gestern wegen der Tötung ihres Neugeborenen schuldig gesprochen. Es verurteilte die Frau wegen Totschlags in einem minder schweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und neun Monaten. Die Angeklagte hatte bereits kurz nach der Tat ein umfassendes Geständnis abgelegt.

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Montag, 4.1.2021
Berliner Zwillingsfall: Schuldspruch wegen Totschlags gegen Geburtsmediziner bestätigt
Der Bundesgerichtshof hat im Berliner Zwillingsfall den Schuldspruch gegen zwei Geburtsmediziner wegen gemeinschaftlichen Totschlags bestätigt. Auch bei einer Indikation für den selektiven Abbruch einer Zwillingsschwangerschaft sei es strafbar, wenn mittels Kaiserschnitts zunächst das gesunde Kind entbunden und im unmittelbaren Anschluss daran der schwer geschädigte Zwilling getötet wird. Mehr lesen
Freitag, 8.5.2020
BGH bestätigt Verurteilung wegen Totschlags auf Chemnitzer Stadtfest

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Angeklagten wegen Totschlags auf dem Chemnitzer Stadtfest durch das Landgericht Chemnitz bestätigt. Die Verurteilung wegen Totschlags und gefährlicher Körperverletzung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten sei rechtsfehlerfrei, insbesondere die Beweiswürdigung zu der zentralen Frage, ob der bestreitende Angeklagte der Täter war. Das Urteil ist damit rechtskräftig.

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