Dienstag, 7.12.2021
Ersatz der Reparaturkosten trotz Gutachten auf Totalschadensbasis

Gelingt es einem Geschädigten zu beweisen, dass sein Fahrzeug nach einem Unfall fachgerecht und innerhalb der Grenze von 130% des Wiederbeschaffungswerts repariert wurde, kann er die dafür erforderlichen Kosten ersetzt verlangen. Dies gilt laut Bundesgerichtshof auch dann, wenn das Gutachten einen Schaden oberhalb von 130% des Wiederbeschaffungswerts angegeben hatte. Diese Frage war zuvor nur für tatsächlich entstandene Reparaturkosten bis zu 100% entschieden worden.

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