Donnerstag, 14.7.2022
Lebensmittelbehörden müssen Kontrollberichte grundsätzlich herausgeben

Schleswig-holsteinische Lebensmittelbehörden müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern auf Antrag grundsätzlich die Kontrollberichte über erfolgte Kontrollen in Restaurants und anderen Lebensmittelbetrieben herausgeben. Dies gilt auch bei einer Antragstellung über die Internetplattform "Topf Secret" und einer etwaigen Veröffentlichungsabsicht, wie das Verwaltungsgericht Schleswig entschieden hat.

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