Weder der Mangel an öffentlichen Toiletten noch ein selbstbestimmter, täglich längerer Aufenthalt außerhalb der eigenen Wohnung begründen einen zusätzlichen Grundsicherungsanspruch. Dies stellt das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen klar. Ein Rentner, der Grundsicherung bezieht, hatte argumentiert, dass kostenlose öffentliche Toiletten in Essen abgeschafft worden seien und jeder Toilettenbesuch rund zwei Euro koste. Auf 30 Tage gerechnet ergebe dies einen zusätzlichen Bedarf von 180 Euro pro Monat. Das LSG sah hierfür keine Rechtsgrundlage.
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