Montag, 25.1.2021
DAV begrüßt "überfällige" Anpassung von TMG und TKG an DS-GVO

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) begrüßt, dass mit der geplanten Anpassung des TMG und des TKG an die DS-GVO bestehende Rechtsunsicherheiten beseitigt werden sollen. Die vorgesehene Möglichkeit der anonymen und pseudonymen Nutzung sei wesentlich. Im Hinblick auf den Einsatz von Cookies bedürfe es allerdings einer Ausnahme zur Erfüllung gesetzlicher und vertraglicher Pflichten. Weitergehender Regelungsbedarf bestehe auch bei den Voreinstellungen der Browser.

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