Freitag, 2.7.2021
Berliner Bezirksämter müssen Tierschutzorganisationen vorerst umfassend beteiligen

Die Berliner Bezirksämter müssen verbandsklageberechtigte Tierschutzorganisationen bei der Erstellung von Verwaltungsvorschriften und Verfahren nach dem Tierschutzgesetz vorerst beteiligen. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Zwar bestünden hinsichtlich des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes verfassungsrechtliche Zweifel, es liege aber keine evidente Verfassungswidrigkeit vor.

Mehr lesen