Freitag, 28.1.2022
Eilantrag gegen Verbot von Humanhomöopathika in Tierheilpraxis gescheitert

Mehrere Tierheilpraktikerinnen sind mit einem Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen § 50 Abs. 2 des heute in Kraft getretenen Tierarzneimittelgesetzes (TAMG) gescheitert, der die Anwendung von Humanhomöopathika in der Tierheilpraxis jetzt verbietet. Die Verfassungsbeschwerden seien zwar nicht offensichtlich unbegründet, die Beschwerdeführerinnen hätten aber keine besonders schweren Nachteile dargelegt, so das BVerfG.

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