Mittwoch, 16.11.2022
Tierarztvorbehalt für nicht verschreibungspflichtige Humanhomöopathika verfassungswidrig

Das Bundesverfassungsgericht hat den Tierarztvorbehalt in § 50 Abs. 2 TAMG in Bezug auf die Anwendung nicht verschreibungspflichtiger Humanhomöopathika bei Tieren gekippt. Beschwerde geführt hatten drei Tierheilpraktikerinnen und eine Tierhomöopathin. Der Tierarztvorbehalt verletzte laut BVerfG deren Berufsfreiheit, bei Tierhaltern die allgemeine Handlungsfreiheit.  

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