Dienstag, 13.9.2022
Förster hat Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten für verletzten Diensthund

Ein Förster hat bei Verletzung des Diensthundes auch dann Anspruch auf Zahlung der Tierarztkosten, wenn der Hund zum Zeitpunkt des Unfalls nicht "im Dienst" war. Dies geht aus einem rechtskräftigen Urteil des Verwaltungsgerichts Wiesbaden hervor. Der beamtenrechtliche Schadensersatzanspruch stelle nicht darauf ab, dass der Hund im Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses selbst dienstlich benötigt oder eingesetzt worden sei.

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