Freitag, 25.3.2022
Staat haftet nicht für Schäden an tiefergelegtem Ferrari

Der Fahrer eines (hier serienmäßig) tiefergelegten Ferrari F40 muss eine erhöhte Aufmerksamkeit und Vorsicht walten lassen. Wird das Fahrzeug aufgrund einer erkennbaren Fahrbahnunebenheit beschädigt, haftet der Straßenbaulastträger nicht dafür. Darauf hat das Oberlandesgericht Koblenz in einem Beschluss hingewiesen. Die Zulassung des Fahrzeugs enthalte nicht die Zusicherung, alle öffentlichen Straßen könnten gefahrlos befahren werden.

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