Das Theater Bonn darf den Zugang zu seinen Vorführungen auf Geimpfte und Genesene beschränken (so genannte 2G-Regelung). Dies hat das Verwaltungsgericht Köln unter Verweis auf den Vorrang des Gesundheitsschutzes und Unsicherheiten der gegenwärtigen Testmethoden entschieden und damit den Eilantrag eines Bonner Bürgers abgelehnt.
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