Mittwoch, 12.10.2022
Vermächtnis: Testamentsvollstreckervergütung nicht unbedingt vorrangig

Ist den Vermächtnisnehmern das gesamte liquide Vermögen nach Abzug von Nachlassverbindlichkeiten zugewiesen, ist die Frage, ob aus dem vorhandenen Nachlass vorrangig die angeordneten Vermächtnisse oder die Testamentsvollstreckervergütung zu erfüllen ist, im Wege der Auslegung zu ermitteln. Dies ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgericht München, auf das die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht des Deutschen Anwaltvereins am Mittwoch hinwies.

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