Donnerstag, 2.7.2020
Terminsgebühr für schriftlichen Vergleich im einstweiligen Verfügungsverfahren
Eine Terminsgebühr entsteht auch ohne mündliche Verhandlung bei Abschluss eines außergerichtlichen Vergleichs im einstweiligen Verfügungsverfahren. Dieser müsse weder vom Gericht protokolliert noch müsse sein Zustandekommen festgestellt werden. Dies hat der V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs mit Beschluss vom 07.05.2020 entschieden. Mehr lesen