Der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten ist steuerlich voll abziehbar. Laut Bundesfinanzhof unterfällt er nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte. Es fehle an dem für ein Termingeschäft typischen Hinausschieben des Erfüllungszeitpunkts.
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