Donnerstag, 23.6.2022
Knock-out-Zertifikate sind keine Termingeschäfte

Der Verlust aus dem fallenden Kurs von Knock-out-Produkten in Form von Unlimited Turbo Bull-Zertifikaten ist steuerlich voll abziehbar. Laut Bundesfinanzhof unterfällt er nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte. Es fehle an dem für ein Termingeschäft typischen Hinausschieben des Erfüllungszeitpunkts.

Mehr lesen