Dienstag, 6.12.2022
Telefonüberwachung in der Untersuchungshaft

Die bloße Möglichkeit, dass ein Untersuchungsgefangener Freiheiten missbraucht, reicht nicht aus, um Beschränkungen anzuordnen. Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass gerade bei Maßnahmen, die auch den Schutz der Familie betreffen, eine eingehende Prüfung der Notwendigkeit erforderlich ist. Hintergrund war die angeordnete Überwachung von Telefonaten eines Häftlings mit seinen Eltern.

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