Mittwoch, 14.4.2021
Hohe Teilungskosten beim Versorgungsausgleich

Gegen eine pauschale Bemessung der Teilungskosten im Versorgungsausgleich bestehen im Rahmen einer Mischkalkulation auch bei größeren Beträgen keine grundsätzlichen Bedenken. Der Versorgungsträger muss dann allerdings nachweisen, dass er sich beim Kostenabzug vom Ehezeitanteil nicht bereichert. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung für hohe Teilungskosten bestätigt.

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