Dienstag, 22.12.2020
Anforderungen an Berufungsbegründung nach Teilrücknahme

Ist eine Berufung nur noch zum Teil anhängig, fehlt es ihr nicht nicht an einer ordnungsgemäßen Begründung, wenn diese nur auf die weiterhin geltend gemachten Forderungen abzielt. Das hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 24.11.2020 entschieden.

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