Donnerstag, 14.10.2021
Keine Teilnahme eines Gemeindebediensteten an Außenprüfung

Das Steuergeheimnis schließt die Teilnahme eines Gemeindebediensteten an einer Außenprüfung bei einem Steuerpflichtigen aus, wenn Gemeinde und Steuerpflichtiger sich nicht nur als Steuergläubigerin und Steuerschuldner gegenüberstehen, sondern auch Vertragsbeziehungen miteinander unterhalten. Dies hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. Die zugelassene Revision ist unter dem Aktenzeichen III R 25/21 beim Bundesfinanzhof anhängig.

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