Ein Internetanschlussinhaber muss der Inhaberin eines Urheberrechts nicht vorgerichtlich mitteilen, wer von mehreren WLAN-Nutzern dieses durch Hochladen eines Computerspiels in eine Tauschbörse im Internet verletzt hat. Die Kosten, die die Geschädigte aufwenden musste, weil der Anschlussinhaber den Namen des Täters verschwieg, müssen laut Bundesgerichtshof nicht erstattet werden.
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