Dienstag, 20.12.2022
Keine Opferentschädigung bei selbst provozierter aggressiver Reaktion

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hat einer Frau eine Opferentschädigung für behauptete psychische Gewalt in der Ehe versagt. Ein rechtswidriger tätlicher Angriff erfordere eine physische Einwirkung auf das Opfer, psychische Gewalt genüge nicht. Zudem wäre eine Opferentschädigung unbillig, da die Frau die aggressive Reaktion selbst provoziert habe, so das LSG.

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