Das Bundesarbeitsgericht hat gestern per Beschluss festgestellt, dass die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) tariffähig ist. Damit könne sie Tarifverträge auch in der Pflegebranche abschließen, so die Erfurter Richter. Denn eine teilweise, auf bestimmte Branchen, Regionen, Berufskreise oder Personengruppen beschränkte Tariffähigkeit einer Koalition gebe es nicht.
Mehr lesenDer Arbeitnehmervereinigung "DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V." war auf Antrag konkurrierender Gewerkschaften und einiger Länder von Arbeitsgerichten die Tariffähigkeit aberkannt worden. Eine dagegen angestrengte Verfassungsbeschwerde blieb erfolglos. Das Bundesverfassungsgericht erachtete sie teilweise schon für unzulässig. Die Beschwerde sei auch unbegründet. Eine Verletzung der DHV in ihrer Koalitionsfreiheit aus Art. 9 Abs. 3 GG scheide aus.
Mehr lesenDie Anträge des Arbeitgeberverbandes Pflege e.V. (AGVP) zur Feststellung der fehlenden Tariffähigkeit von ver.di in der Pflegebranche sind erfolglos geblieben. Selbst eine möglicherweise fehlende Durchsetzungskraft von ver.di im Bereich der Pflegebranche habe für sich genommen nicht zur Folge, dass die Gewerkschaft insgesamt tarifunfähig sei, entschied kürzlich das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg.
Mehr lesenDas Bundesarbeitsgericht hat gestern in einem Rechtsbeschwerdeverfahren entschieden, dass die Berufsgewerkschaft e.V. (DHV) nicht tariffähig ist. Selbst bei Zugrundelegung der Angaben der DHV könne nicht prognostiziert werden, dass diese in ihrem eigenständig bestimmten Zuständigkeitsbereich über die notwendige mitgliedervermittelte Durchsetzungsfähigkeit gegenüber den sozialen Gegenspielern verfügt, heißt es in dem Beschluss.
Mehr lesenDie "DHV – Die Berufsgewerkschaft e. V." ist seit dem 21.04.2015, kurz nach dem Inkrafttreten ihrer Satzung 2014, nicht mehr tariffähig. Dies hat das Landesarbeitsgericht Hamburg am 22.05.2020 auf die Anträge der IG Metall, der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten sowie der obersten Arbeitsbehörden der Länder Berlin und Nordrhein-Westfalen festgestellt. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.
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