Freitag, 30.7.2021
Information oder Schleichwerbung? BGH prüft Instagram-Postings

Wann müssen Influencerinnen und Influencer ihre Instagram-Beiträge als Werbung kennzeichnen? Der Bundesgerichtshof prüft das seit gestern anhand von drei Fällen. In der Verwendung sogenannter Tap Tags, durch die man mit nur einem Klick zum beworbenen Produkt gelangt, sieht der Verband Sozialer Wettbewerb unzulässige Schleichwerbung. Die Betroffenen sehen das naturgemäß anders, erhoffen sich von dem Urteil aber vor allem klare Vorgaben.

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