Mittwoch, 7.12.2022
Tantra-Studios sind Prostitutionsgewerbe
Auch der Betrieb eines Tantra-Studios erfordert eine Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG). Das hat das Verwaltungsgericht Berlin in einem Eilverfahren entschieden. Erfasst von der Regelung seien nahezu alle Formen bezahlter sexueller Kontakte. Hierzu zähle auch die Vornahme sexueller Handlungen im Rahmen einer entgeltlichen Massage.
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Donnerstag, 18.11.2021
Tantra-Massage ist sexuelle Dienstleistung

Ein Tantramasseur ist verpflichtet, sich als Prostituierter anzumelden und regelmäßig an einer durch den Öffentlichen Gesundheitsdienst angebotenen gesundheitlichen Beratung teilzunehmen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf entschieden. Bei den von dem Kläger gegen Entgelt angebotenen Massagen handele es sich um sexuelle Dienstleistungen im Sinne von § 2 Abs. 1 ProstSchG, weshalb der Kläger als Prostituierter im Sinne der Vorschrift anzusehen sei.

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