Donnerstag, 21.1.2021
Take-Away-Essen und To-Go-Getränke: Künftig auch in Mehrwegbehältern anzubieten

Wer sich Essen zum Mitnehmen kauft, soll künftig die Wahl haben: Restaurants, Bistros und Cafés müssen in Zukunft immer auch Mehrwegbehälter für To-Go-Getränke und für Take-Away-Essen anbieten. Dies sieht eine Novelle des Verpackungsgesetzes vor, die das Bundeskabinett am 20.01.2021 beschlossen hat. Außerdem soll die Pfandpflicht ab 2022 erweitert werden und PET-Getränkeflaschen sollen ab 2025 aus mindestens 25% Recyclingkunststoff bestehen.

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