Donnerstag, 19.11.2020
Tagegeld-Anspruch endet nicht mit letztem Arzt-Besuch

Menschen mit einer Unfallversicherung steht Tagegeld bis zum Abschluss ihrer Behandlung und nicht nur bis zum letzten Arztbesuch zu. Das hat der Bundesgerichtshof in einem Fall aus Bayern entschieden. Der Kläger hatte bei seinem letzten Arztbesuch noch "10 x Krankengymnastik" verordnet bekommen. Seine Versicherung weigerte sich, für diese Zeit weiter Tagegeld zu zahlen – zu Unrecht, wie aus dem Urteil des BGH vom 04.11.2020 hervorgeht.

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