Dienstag, 30.6.2020
Klagen auf höhere Nachtzuschläge in Süßwarenindustrie erfolglos

Die tarifliche Regelung, die hinsichtlich der Höhe des Nachtarbeitszuschlags danach unterscheidet, ob die Nachtarbeit innerhalb oder außerhalb eines Schichtsystems erbracht wird, ist wirksam. Das entschieden die Erste und Dritte Kammer des Arbeitsgerichts Aachen am 25.06.2020 und wiesen die Klagen von etwa 130 Arbeitnehmern zweier Süßwarenhersteller ab.

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