Montag, 20.11.2023
Zu viel Kindergeld bezogen: Behörden müssen Säumniszuschlag monatsbezogen abrechnen

Säumniszuschläge für fällige Kindergeldrückforderungen sind in einem Abrechnungsbescheid nach Art, Zeitraum und Betrag getrennt aufzuführen. Die Familienkasse muss dabei, so der BFH, jeden einzelnen Kindergeldmonat abrunden. 

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Freitag, 20.5.2022
Richtervorlage zu Säumniszuschlag bei privater Pflichtkrankenversicherung unzulässig

Das Bundesverfassungsgericht hat eine Vorlage des Amtsgerichts Wiesbaden zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des Säumniszuschlags auf Prämienrückstände in der privaten Pflichtkrankenversicherung (§ 193 Abs. 6 Satz 2 VVG) mangels ausreichender Begründung für unzulässig erachtet. So sei der Erst-Recht-Schluss des AG von der Verfassungswidrigkeit der Verzinsung von Steuernachforderungen auf eine Verfassungswidrigkeit des § 193 Abs. 6 Satz 2 VVG nicht tragfähig begründet.

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Dienstag, 27.4.2021
Berechnung der Säumniszuschläge durch Familienkassen rechtswidrig

Die bisherige Berechnung der Säumniszuschläge zu Kindergeldrückforderungen durch den Inkasso-Service der Familienkassen ist nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln rechtswidrig. Sie benachteilige die Kindergeldberechtigten, da nach § 240 Abs. 1 Satz 1 AO nicht die Gesamtsumme, sondern jeder einzelne monatliche Kindergeldbetrag abzurunden sei. Weil die Familienkasse die vom Gericht zugelassene Revision nicht eingelegt hat, ist die Entscheidung rechtskräftig.

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